Bückeburg, den 30. Mai 2018 

Mehrere Schweizer Medien berichteten in den letzten Tagen übereinstimmend über die Kollision einer Drohne mit einem Hubschrauber, welche sich am Freitag, den 25.05.2018, in der Nähe von Locarno ereignet hat. Das betroffene Hubschrauberunternehmen hat den Vorfall bestätigt und nach Angabe eines Verantwortlichen weist ein Hauptrotorblatt Schäden auf. Die Drohne flog in einem Bereich, der genehmigungspflichtig ist, ansonsten herrscht dort ein Betriebsverbot für un-bemannte Luftfahrzeuge (Drohnen). Der Steuerer der Drohne vom Typ Mavic Pro konnte ermittelt werden und der Vorfall wurde der zuständigen zivilen Luftfahrtbehörde (BAZL) gemeldet. 

„Dieser Unfall zeigt erneut und drastisch, welche Gefahren vom unberechtigten Drohnenflugbe-trieb für Hubschrauber ausgehen. Wir können von Glück sagen, dass es zu keiner Katastrophe gekommen ist, sprich den Absturz des Hubschraubers“, so Thomas Hein, Präsident des Deut-schen Hubschrauber Verbands (DHV) e.V. 

Der DHV fordert seit langem Sicherheitsmaßnahmen, um die Kollision von Drohnen mit bemann-ten Luftfahrzeugen zu verhindern. Diese sind 

- Ausrüstung mit Antikollisionslichtern 

- Registrierung aller Drohnen und Steuerer für eine Nachverfolgbarkeit von Vorkommnissen 

- Eine spezielle Ausrüstung, die es ermöglicht, die jeweilige Route der Drohne für die Flug-sicherung zu erkennen sowie über Kollisionswarnsysteme im Hubschrauber anzuzeigen 

- Geofencing (kein Betrieb in gesperrten Zonen) 

„Drohnen sollten mit einer Art ‚Zündschlüssel‘ ausgerüstet sein, der den Betrieb in gesperrten Zonen verhindert“, so Thomas Hein. „Wir würden es begrüssen, wenn der europäische Gesetz-geber seine Entwürfe überprüft und die von uns genannten Maßnahmen berücksichtigt.“