Privat

Einzelmitglieder profitieren von regelmässigen Informationen über die Entwicklungen im Hubschrauberbereich. Dazu gehören die Zusendung des Fachmagazins Rotorblatt, ein eigener Newsletter und ein spezieller Mitgliederbereich auf der DHV Homepage. Als weiteren Service erhalten Mitglieder vergünstigte Eintrittskarten für nationale Luftfahrtmessen sowie zahlreiche Hinweise auf internationale Shows und Events. Der Verband organisiert ausserdem regelmässig eigene Veranstaltungen mit interessanten Gastreferenten und der Gelegenheit zum intensiven Networking. 

Gewerblich

Der DHV setzt sich für alle Interessen der zivilen Hubschrauberbetreiber in Deutschland ein. Seine gewerblichen Mitglieder unterstützt und berät er bei der Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Luftfahrt-Behörden, (LBA, EASA). Als Mitglied im europäischen Dachverband EHA verstärkt er alle Bemühungen um die Wahrnehmung und Besonderheit des Hubschraubers in der Luftfahrt. Durch intensive politische Arbeit und die Beteiligung in zahlreichen Fachgremien wirbt der Verband für die Wichtigkeit des Hubschraubers im Dienst und für den Wohlstand unserer Gesellschaft. Gewerbliche Fluglehrer genießen über eine DHV-Rahmenversicherung Schutz, wenn sie ihrer Tätigkeit freiberuflich nachgehen (Personenschaden).

Der DHV verfügt ebenfalls über ein eigenes Peer Support Programm, das seit Februar 2021 nun verbindlich bei allen AOCs umgesetzt werden muß. Mehr Informationen dazu hier.

Alle DHV Mitglieder können auf einen deutlich vergünstigten Rechtsbeistand bei „den“ Experten in Deutschland auf diesem Fachgebiet, Stefan Hinners und Frank Dörner, beide selbst DHV Mitglieder, zurückgreifen Folgende Rahmenbedingungen gelten:

 

Kostenlose Erstberatung durch unsere Vertragsanwälte in luftrechtlichen Angelegenheiten.

Voraussetzung: Vor Beginn der Beratung Nachweis der DHV Mitgliedschaft und Klarstellung, dass zunächst die kostenlose Erstberatung gewünscht ist.

 Reduzierter DHV-Stundensatz bei längeren Mandaten. Dieses Angebot ist jedoch nicht mit potenziellen, bestehenden Vereinbarungen kombinierbar.

 Es besteht freie Wahl, welcher Vertragsanwalt ausgewählt wird.

 F. Dörner und S. Hinners sind wirklich die führenden Luftrechtsanwälte Deutschlands. Sie sind beide auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.   Mehr Informationen zu beiden Anwälten hier:

https://air-law.de/

https://www.brueggemann-hinners.de/